27.-29. Mai 2024
STATION Berlin
Audrey & Dr. Anwalt, Christian Lange-Hausstein
Etwa 3000 Unternehmen haben die Charta der Vielfalt unterzeichnet, um Vielfalt zu fördern. Das Dilemma: Datenschutz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können enge Grenzen für die Erfassung von "Diversity-Daten" setzen. Während das Gleichstellungsrecht mit mehr Daten besser schützen kann, ist der Schutz von Personen durch den Datenschutz auf Datenminimierung angewiesen. Wir zeigen, wie sich das Dilemma auflösen lässt und welche Risiken berücksichtigt werden müssen. Am Ende gibt es auch Praxistipps, wie z.B. Umfragen rechtssicher umgesetzt werden können. - Und vermutlich auch eine Menge Spaß!