27.-29. Mai 2024
STATION Berlin
Mit dem im vergangenen Jahr veröffentlichten Data Act (Datengesetz) Entwurf will die Europäische Kommission die Grundlage dafür schaffen, dass Unternehmensdaten bei außergewöhnliche Notwendigkeit mit öffentlichen Stellen geteilt werden. Dies wird auch als Business-to-Government (B2G) Data Sharing bezeichnet.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Neuregelungen der zur europäischen Datenstrategie gehörenden Verordnung. Es wird erläutert, welche Daten und Unternehmen betroffen sind. Darüber hinaus werden die Fälle dargestellt, in denen eine außergewöhnliche Notwendigkeit für den Datenzugang bestehen soll, einschließlich der umstrittenen Generalklausel. Zudem werden die geregelten Safeguards für Unternehmen besprochen.
Ziel des Beitrags ist es, das Spannungsfeld zwischen der Nutzung von Daten für das Gemeinwohl, dem Datenschutz und den Interessen der Unternehmen aufzuzeigen.