Short thesis
Description
Der Begriff des Medienstrafrechts ist noch relativ jung. Er hat sich etabliert als Bezeichnung für alle strafrechtlichen Regelungen, die sich speziell, oder zumindest auch, an Medienschaffende richten. Dazu gehören die „klassischen“ Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB) ebenso wie der Landesverrat (§ 94 StGB) oder die Störpropaganda gegen die Bundeswehr (§ 109d StGB). Dazu gehören aber auch „moderne“ Strafvorschriften wie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) und Strafnormen aus sogenannten strafrechtlichen Nebengesetzen, z.B. dem Kunsturhebergesetz, dem Urhebergesetz und den Landesmediengesetzen. Zudem gibt es Besonderheiten im Bereich des Strafprozessrechts wie den Quellenschutz und das Beschlagnahmeverbot. Wer als Medienschaffender tätig ist – sei es hauptberuflich oder ehrenamtlich – sollte einen Überblick haben, an welcher Stelle sein Handeln strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, und und wie man sich im Ernstfall richtig verhält. Diesen Überblick soll der Vortrag vermitteln. Und klären, ob die Verbreitung von Fake-News nun strafbar ist oder nicht.