Die (un)endliche Geschichte der Vorratsdatenspeicherung: Kapitel 2026
2026 „feiert“ der erste Anlauf auf EU-Ebene, die Telekommunikationsdaten aller temporär zu speichern, seinen 20. Geburtstag. Wir schauen zurück: auf die Urteile aus Karlsruhe und Luxemburg. Auf verfassungs- und europarechtswidrige Gesetze. Auf sich wiederholende Zyklen der Argumente pro und contra.
Sicherheitsbehörden geben die Forderung nicht auf – die Zivilgesellschaft bleibt sich treu: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung geht gar nicht. Mit einem EuGH-Urteil vom 30. April 2024, das die Speicherung von IP-Adressen in engen Grenzen für möglich erklärte, war die Debatte zurück.
Den Innenministerien kam das gelegen: Auf EU-Ebene starten sie einen neuen Anlauf zur anlasslosen Massendatenspeicherung. Auch die schwarz-rote Koalition plant im Koa-Vertrag eine „verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern“ – und macht mit einem Kabinettsbeschluss am 22. April 2026 ernst.
Was ist davon zu halten? Teresa Morrkopf-Widlok (LOAD e.V.) und Michael Kolain (Zentrum für Digitalrechte und Demokratie) ordnen die Debatte rechtlich ein und wagen einen Blick in die Zukunft.