Die (un)endliche Geschichte der Vorratsdatenspeicherung: Kapitel 2026

20.05.2026 10:30–11:00 Booth:
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Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Die Sicherheitsbehörden geben die Forderung nach ihr einfach nicht auf - für die Zivilgesellschaft bleibt sie ein No-Go: Die Vorratsdatenspeicherung. Wir werfen einen Blick auf 20 Jahre hitzige Debatte - und fragen: Warum nimmt ihre Geschichte kein Ende? Darüber sprechen wir mit Teresa Morrkopf-Widlok und Michael Kolain.

2026 „feiert“ der erste Anlauf auf EU-Ebene, die Telekommunikationsdaten aller temporär zu speichern, seinen 20. Geburtstag. Wir schauen zurück: auf die Urteile aus Karlsruhe und Luxemburg. Auf verfassungs- und europarechtswidrige Gesetze. Auf sich wiederholende Zyklen der Argumente pro und contra.

Sicherheitsbehörden geben die Forderung nicht auf – die Zivilgesellschaft bleibt sich treu: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung geht gar nicht. Mit einem EuGH-Urteil vom 30. April 2024, das die Speicherung von IP-Adressen in engen Grenzen für möglich erklärte, war die Debatte zurück.

Den Innenministerien kam das gelegen: Auf EU-Ebene starten sie einen neuen Anlauf zur anlasslosen Massendatenspeicherung. Auch die schwarz-rote Koalition plant im Koa-Vertrag eine „verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern“ – und macht mit einem Kabinettsbeschluss am 22. April 2026 ernst.

Was ist davon zu halten? Teresa Morrkopf-Widlok (LOAD e.V.) und Michael Kolain (Zentrum für Digitalrechte und Demokratie) ordnen die Debatte rechtlich ein und wagen einen Blick in die Zukunft.