Digitale Freiheit und Verschlüsselung

Annett Witte, Dennis-Kenji Kipker, Ann Cathrin Riedel

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Summary
Verschlüsselte Kommunikation begegnet uns täglich - sei es beim Online-Banking oder bei Messengern. Doch gibt es ein Recht auf Verschlüsselung vertraulicher Kommunikation? Ein neues Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bejaht dies ausdrücklich: Aus dem Grundgesetz lässt sich ein Recht auf Verschlüsselung ableiten.
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Als die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1948 im Parlamentarischen Rat zusammenkamen, um über den neu zu schaffenden Verfassungstext zu beraten und ihn schließlich zu verabschieden, dachte niemand an Online-Banking oder Messengerdienste. Doch was damals unter dem Thema „Fernmeldegeheimnis“ verhandelt wurde, ist auch für die verschlüsselte Kommunikation im Internet von höchster Bedeutung. Ein neues Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zeigt: Aus dem Grundgesetz lässt sich ein Recht auf Verschlüsselung ableiten. Das Recht auf Verschlüsselung entspricht einem digitalen Briefgeheimnis und bietet Schutz in allen grundrechtsrelevanten Dimensionen - für Individuum, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

Gemeinsam mit dem Sachverständigen Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht (Hochschule Bremen) und Annett Witte, Hauptgeschäftsführerin der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, wollen wir diskutieren, was dieses Recht auf Verschlüsselung für die Politik und unseren Alltag bedeutet.

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Foto Dennis-Kenji Kipker
Professor für IT-Sicherheitsrecht