"Ich weiß alles über dein Kind" - Warum Momfluencing Kinderrechte gefährdet

Sara Flieder

Zusammenfassung
Krank im Bett, auf dem Weg zur Kita oder im Urlaub: Influencer*innen verbreiten im Netz Bilder ihrer Kinder und machen damit Geld. Das verstößt nicht nur gegen diverse Artikel der UN Kinderrechtskonventionen und die DSGVO, sondern ist in vielen Fällen auch Kinderarbeit und damit verboten.
Stage 4 / T
Kurz-Vortrag
Deutsch
Conference

Je kleiner die Kinder, desto besser lassen sie sich in Klickzahlen umwandeln. Deswegen schrecken viele Influencer*innen vor nichts zurück. Es gibt Roomtouren durchs Kinderzimmer, inklusive Blick in den Kleiderschrank und das Bett. Jedes Detail wird erzählt: Wie das Kind schläft, was es isst, was es gerne spielt, was es täglich trägt, wo und wann es im Urlaub ist, wann es krank ist und was es hat, wie anstrengend es gerade mit dem jeweiligen Kind ist. Das verstößt gegen diverse Paragrafen der UN Kinderrechtskonvention. 

Außerdem gilt für Kinder ein generelles Beschäftigungsverbot mit engen Ausnahmeregelungen. Kinder von Influencer*innen sind aber nicht nur täglich Teil der Insta-Show, die die Influencer*innen ja selbst als Arbeit bezeichnen. Sie machen auch in den täglichen Werbespots mit. Und das IST Arbeit, wie es das Gesetz formuliert: „Eine Beschäftigung liegt vor, soweit das Kind eine Arbeit im wirtschaftlichen Sinne leistet. (…) So ist beispielsweise nicht in jedem Fall ein Arbeitsvertrag oder ein Entgelt für das Kind / den Jugendlichen selbst eine zwingende Voraussetzung.“

Aber niemand kontrolliert die Arbeitszeiten der Kinder im Internet – im Gegensatz dazu gibt es längst Gesetze, die Kinder, die etwa in Werbespots oder Filmen mitspielen, schützen. Unter drei Jahren dürfen sie gar nicht arbeiten und danach nur unter besonderen Bedingungen. Das Jugendamt muss zustimmen, die Schule muss informiert werden, ein*e Kinderärzt*in muss eine Stellungnahme abgeben. Nichts davon passiert bei der täglichen Werbeshow von Influencerkindern. Sobald Kinder in Pose gesetzt werden und einen beworbenen Schokoriegel essen oder ein Spiel spielen, müssen diese Regeln gelten, wie auch in anderen Medien.