re:publica 25
26.-28. Mai 2025
STATION Berlin
Gewaltenteilung ist einer der wichtigsten Grundsätze moderner Demokratien. Aber im Sicherheitsrecht funktioniert sie kaum. Ein bedrückendes Beispiel ist das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG).
Das BNDG regelt die Befugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes. Eigentlich existiert es schon seit den 90ern, doch so richtig bekannt wurde es erst mit dem NSA-Skandal. Dieser veranlasste 2014 den Deutschen Bundestag einen Untersuchungsausschuss einzurichten, um die Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufzuklären. Ans Licht kam, dass auch der BND umfassende Überwachungsprogramme nutzte, völlig ohne rechtliche Grundlage. Im Ausland sei er nicht an Grundrechte gebunden, hieß es. Die Große Koalition kündigte an, die Arbeit des Geheimdienstes besser zu kontrollieren.
Gesagt, wenig getan: Anstelle dem BND Schranken zu setzen, legalisierte die Bundesregierung 2016 mit dem BND-Gesetz seine Praktiken. Und: In der Vergangenheit war wieder bekannt geworden, dass der Geheimdienst auch Medienschaffende im Visier hat. So enthüllte 2017 der Spiegel, dass der BND ab 1999 offenbar gezielt ausländische Journalist*innen von renommierten Medien überwachte, darunter BBC, Reuters, New York Times.
2017 haben u.a. Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. Das Gericht erklärte 2020 das BND-Gesetz für verfassungswidrig – und schrieb dem Gesetzgeber im Detail auf, wie er das Grundgesetz in Zukunft einzuhalten habe.
Alles gut? Der Bundestag hörte Sachverständige an. Diese nahmen den Gesetzentwurf auseinander. Aber die Große Koalition ignorierte sie. Nun haben wir zum Jahreswechsel mit 20 Beschwerdeführenden eine neue Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Wir blicken zurück auf die BNDG-Novelle und führen Euch vor, wie ein verfassungswidriges Gesetz entsteht. Und wollen gemeinsam mit Euch die Frage diskutieren, warum Sicherheitsgesetze so oft das Grundgesetz verletzen.