Von "Presseähnlichkeit" zu öffentlich-rechtlicher Innovation

Leonhard Dobusch

Zusammenfassung
Öffentlich-rechtliche Online-Angebote dürfen nicht "presseähnlich" sein. Das soll private Medienhäuser vor beitragsfinanzierter Konkurrenz im Internet zu schützen. Tatsächlich ist Presseähnlichkeit vor allem ein Symptom für vieles, was in der deutschen Mediendebatte falsch läuft.
Stage 2
Vortrag
Deutsch
Conference

Das Konzept der "Presseähnlichkeit" ist so retro, es lässt sich zurückverfolgen bis zur Einführung des Videotexts in den 1980er Jahren. Damals scheiterten die Verlage mit ihrer Idee einer "Bildschirmzeitung". Überlebt hat aber der Versuch, öffentlich-rechtliche Konkurrenz bei der Nutzung neuer Medientechnologien einzuhegen - und geistert seither als Untoter durch Rundfunk- und Medienstaatsverträge.

Mit der Beerdigung von Presseähnlichkeit wäre der Weg frei zur Beantwortung, was zeitgemäße Angebote und Innovation im Bereich gemeinwohlorientierter Medien überhaupt bedeutet bzw. bedeuten könnte.

Dieser Programmpunkt wird durch die Stiftung Mercator unterstützt.

Leonhard Dobusch (Foto: Ingo Pertramer, CC BY 4.0)
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