re:publica 24
27-29th May 2024
STATION Berlin
Als die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1948 im Parlamentarischen Rat zusammenkamen, um über den neu zu schaffenden Verfassungstext zu beraten und ihn schließlich zu verabschieden, dachte niemand an Online-Banking oder Messengerdienste. Doch was damals unter dem Thema „Fernmeldegeheimnis“ verhandelt wurde, ist auch für die verschlüsselte Kommunikation im Internet von höchster Bedeutung. Ein neues Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zeigt: Aus dem Grundgesetz lässt sich ein Recht auf Verschlüsselung ableiten. Das Recht auf Verschlüsselung entspricht einem digitalen Briefgeheimnis und bietet Schutz in allen grundrechtsrelevanten Dimensionen - für Individuum, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Gutachter Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht (Hochschule Bremen) stellt die wichtigsten Erkenntnisse des Gutachtens vor und beantwortet Eure Fragen.