Das digitale Briefgeheimnis – Herleitung des Rechts auf Verschlüsselung

Dennis-Kenji Kipker

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Zusammenfassung
Verschlüsselte Kommunikation begegnet uns täglich - sei es beim Online-Banking oder bei Messengern. Doch gibt es ein Recht auf Verschlüsselung vertraulicher Kommunikation? Ein neues Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bejaht dies ausdrücklich: Aus dem Grundgesetz lässt sich ein Recht auf Verschlüsselung ableiten.
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Als die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1948 im Parlamentarischen Rat zusammenkamen, um über den neu zu schaffenden Verfassungstext zu beraten und ihn schließlich zu verabschieden, dachte niemand an Online-Banking oder Messengerdienste. Doch was damals unter dem Thema „Fernmeldegeheimnis“ verhandelt wurde, ist auch für die verschlüsselte Kommunikation im Internet von höchster Bedeutung. Ein neues Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zeigt: Aus dem Grundgesetz lässt sich ein Recht auf Verschlüsselung ableiten. Das Recht auf Verschlüsselung entspricht einem digitalen Briefgeheimnis und bietet Schutz in allen grundrechtsrelevanten Dimensionen - für Individuum, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Gutachter Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht (Hochschule Bremen) stellt die wichtigsten Erkenntnisse des Gutachtens vor und beantwortet Eure Fragen.

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Foto Dennis-Kenji Kipker
Professor für IT-Sicherheitsrecht