„Chatkontrolle“ – Same same, but different, but still same?

Thuy Nga Trinh, Alvar Freude

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Zusammenfassung
Die Diskussion um die europaweite „Chatkontrolle“ ist den Meisten schon bekannt. Parallel dazu laufen aber vielerorts Versuche, auf „freiwilliger“ Basis Chats der Nutzer:innen massenweise zu analysieren. Alles zugunsten des Kinderschutzes. Ja, ist uns schon bekannt! Aber dürfen die das?
Vortrag
Deutsch
Conference

„Wir schützen damit unsere Kinder“ – Und das ganz freiwillig, nicht von EU-Kommissarin Johansson vorgeschrieben: Immer mehr Plattformbetreiber:innen verpflichten sich diesem Zweck und setzen automatisierte Analyse-Tools ein, um die Kommunikation zwischen Nutzer:innen zu durchleuchten. Alles zugunsten des Kinderschutzes. Ja, ist uns schon bekannt! Aber dürfen sie das?

Die Diskussion um die europaweite „Chatkontrolle“ ist den Meisten schon bekannt (dank des unermüdlichen Einsatzes Vieler von euch, dankeschön!) Parallel dazu laufen aber vielerorts Versuche, bei denen auf „freiwilliger“ Basis Chats der Nutzer:innen massenweise analysiert werden. Netterweise stellt auch Google ein kostenloses Tool zur Verfügung, um Inhalte zu analysieren, welches gerne verwendet wird.

Wir erläutern euch die technischen Möglichkeiten eines solchen Einsatzes und die rechtlichen Eckpunkte, warum und unter welchen Bedingungen der Einsatz eines solchen Tools rechtmäßig sein könnte.

Gewollte Regelungslücke? Privatautonomie? Wir wollen anschließend mit euch in die Diskussion gehen, was wir als Zivilgesellschaft dagegen machen können. Handlungsvorschläge an Gesetzgeber:innen oder an uns als Aufsichtsbehörde nehmen wir sehr gerne entgegen.

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Referentin für technisch-organisatorischen Datenschutz und Internetrecht
Alvar Freude
Abteilungsleiter für technisch-organsatorischen Datenschutz und Internet-Recht