Digitale Kriminalitätsbekämpfung ohne Massenüberwachung: Das geht!

Henning Tillmann, Constanze Kurz, Sina Laubenstein, Erik Tuchtfeld

Zusammenfassung
Wenn es um Kriminalitätsbekämpfung im Netz geht, hört man seit 20 Jahren einen Begriff: Vorratsdatenspeicherung. Die scheiterte vor Höchstgerichten mehrfach und es gibt klügere Ansätze: Quick Freeze, das Digitale Gewaltschutzgesetz und die Login-Falle. Wie geeignet sind diese Instrumente?
Podiumsdiskussion
Deutsch
Conference

Fast täglich grüßt das Murmeltier und werden Vorratsdatenspeicherung oder Klarnamenpflichten aus der Spitzenpolitik gefordert. Denn das große Problem mit Internetkriminalität – da sind sich Innenpolitiker:innen aller Parteien einig – sei Anonymität im Internet. Dabei vergessen sie, dass insbesondere vulnerable Gruppen auf Anonymität angewiesen sind, um frei ihre Meinung äußern zu können. Seit 2010 müssen Gerichte deshalb mantraartig wiederholen, dass eine umfassende Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten nicht mit deutschem und europäischem Recht vereinbar ist.

Wir wollen uns Alternativen anschauen, die ohne Massenüberwachung oder Generalverdacht auskommen. Wir stellen Quick Freeze, das Gesetz gegen digitale Gewalt und die Login-Falle mit der Justizschnittstelle vor. Wir diskutieren die Vor- und Nachteile der einzelnen Vorhaben, ob bzw. wie sie zusammengedacht werden könnten und wie so grundrechtsschonende, effektive Strafverfolgung im digitalen Raum ermöglicht werden kann.

Diese Session ist Teil des Themenschwerpunkts "Freiheit" im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2024.